Praxis für klassische Homöopathie

Wir über uns

Kostenübernahme


Als Privatpraxis bieten wir Ihnen unsere Leistungen nach § 30 GewO an. Es besteht Beihilfefähigkeit. Etwa die Hälfte unserer Patienten hat sich entschieden, die Kosten aufgrund nicht so großer Höhe und der guten Behandlungschancen selbst zu tragen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in aller Regel auf Grundlage der GeBüH
(Gebührenverordnung für Heilpraktiker). Gesetzliche Kassen übernehmen die Leistungen nur im Bereich der Kulanz.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei diesen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite